Eigentümergemeinschaft in Österreich – Rechte, Pflichten und Verwaltung

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QuckQuck Team

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Du besitzt eine Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus? Dann bist du Teil einer Eigentümergemeinschaft. Erfahre, was das für dich als Vermieter bedeutet.

Wer eine Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus besitzt, ist automatisch Teil einer Eigentümergemeinschaft (EG). Diese ist im Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG) geregelt und hat weitreichende Auswirkungen auf deine Rechte und Pflichten als Eigentümer und Vermieter.

Was ist eine Eigentümergemeinschaft?

Die Eigentümergemeinschaft besteht aus allen Wohnungseigentümern eines Gebäudes. Sie ist eine juristische Person und kann Verträge abschließen, klagen und geklagt werden. Die EG verwaltet die allgemeinen Teile des Hauses – also Stiegenhaus, Dach, Fassade, Heizungsanlage, Aufzug und ähnliches.

Hausverwaltung: Wer entscheidet?

Die meisten Eigentümergemeinschaften bestellen eine professionelle Hausverwaltung, die die laufende Verwaltung übernimmt. Alternativ kann die Verwaltung auch durch einen der Eigentümer erfolgen (Eigenverwaltung).

Wichtige Entscheidungen werden in der Eigentümerversammlung getroffen. Abstimmungen erfolgen nach Miteigentumsanteilen – wer mehr Fläche besitzt, hat mehr Stimmanteile.

Rücklage und Betriebskosten

Jede Eigentümergemeinschaft muss eine angemessene Rücklage bilden – das ist eine gesetzliche Pflicht. Die Rücklage dient der Finanzierung von Erhaltungsarbeiten und größeren Reparaturen am Haus.

Zusätzlich zahlst du als Eigentümer monatlich Betriebskosten (Hausgeld), die Positionen wie Versicherung, Hausbetreuung, Wasser, Kanal und die Verwaltungskosten abdecken.

Deine Pflichten als Eigentümer

  • Pünktliche Zahlung der Betriebskosten und Rücklage
  • Duldung notwendiger Erhaltungsarbeiten an allgemeinen Teilen
  • Keine eigenmächtigen Veränderungen an der Außenfassade oder allgemeinen Teilen
  • Information der Verwaltung bei Vermietung deiner Einheit

Was bedeutet das für die Vermietung?

Grundsätzlich darfst du deine Eigentumswohnung vermieten – das kann dir die Eigentümergemeinschaft nicht verbieten. Allerdings haftest du als Eigentümer dafür, dass dein Mieter die Hausordnung einhält und keine Schäden an allgemeinen Teilen verursacht.

Die monatliche Betriebskostenabrechnung der Hausverwaltung ist auch die Grundlage für die Betriebskosten, die du deinem Mieter weiterverrechnen kannst. Ein Tool wie QuckQuck hilft dir, diese Kosten übersichtlich zu verwalten und korrekt zuzuordnen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Tags:

#Eigentümergemeinschaft #WEG #Hausverwaltung #Rücklage #Betriebskosten
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